Förderprogramme für Unternehmen

Nutzen Sie staatliche Zuschüsse für Ihre IT und Datensicherheit. Wir prüfen für Sie kostenlos, welche Programme Ihre Projekte finanzieren – einfach und effektiv.

Förderprogramme

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Förderprogramm: KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) (BMBF)

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Im Verbund auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und weitere Organisationen möglich.

Geförderte Maßnahmen: Risikoreiche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich IKT (u. a. software-intensive Systeme, Datenwissenschaften, Kommunikations- und IT-Sicherheit), die über den Stand der Technik hinausgehen und in Schlüsselbranchen Anwendung finden.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse für projektbezogene F&E-Vorhaben (typisch 2–3 Jahre Laufzeit).

Fördersatz: Bis ca. 50 % der förderfähigen Kosten für KMU. Bonus für KMU unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hochschulen/Forschungseinrichtungen im Verbund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben + Projektpauschale bis 20 % bei nicht kommerzieller Forschung.

Förderbetrag je Projekt: Keine einheitliche Obergrenze im Programmtext. In der Praxis teils bis ca. 1,5 Mio. € pro Projektpartner (abhängig von Themenfeld, Kostenart und Bonusregelungen).

Quelle: https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/Gesellschaft/ZukunftDerArbeit/KmuInnovativ/kmu-innovativ-ikt/kmu-innovativ-ikt_node.htm

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderprogramm: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland; auch Freiberufler nach KMU-Definition sind antragsberechtigt. Start-ups in den ersten 12 Monaten benötigen zusätzlich ein Informationsgespräch.

Geförderte Maßnahmen: Externe Beratungen durch qualifizierte Berater zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; strategische, digitale und organisatorische Themen sind möglich.

Gesamtbudget: Nicht pauschal ausgewiesen; Förderung läuft im Rahmen der Richtlinie bis 31. Dezember 2026.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Beratungskosten.

Fördersatz: In der Regel 50 % der förderfähigen Beratungskosten in alten Bundesländern, max. 1.750 € je Beratung.
In neuen Bundesländern teils bis zu 80 %, max. 2.800 € je Beratung (abhängig von Region und Art der Beratung).

Förderbetrag je Projekt: Förderfähige Beratungskosten bis zu 3.500 € Bemessungsgrundlage; Zuschuss max. anteilig je Region/Art, z. B. 1.750 € oder 2.800 € pro Beratung.

Weitere Bedingungen: Maximal 5 Beratungen pro Unternehmen innerhalb der Richtlinie, davon nicht mehr als 2 pro Jahr. Beratung vor Antragbeginn auswählen; Berater muss BAFA-registriert sein.

Mehr Informationen: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Digitales Europa (2021–2027)

Förderprogramm: Digitales Europa (2021–2027)

Antragsberechtigte: Unternehmen (insbesondere KMU), Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Institutionen und Behörden

Geförderte Maßnahmen: Hochleistungsrechnen (HPC), Künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen, Einführung digitaler Innovationen (z. B. Digital Innovation Hubs) sowie Halbleitertechnologien

Gesamtbudget:
Ca. 8,2 Milliarden Euro (EU-weit, Förderperiode 2021–2027)

Förderformen:
Zuschüsse

Fördersatz: In der Regel ca. 50 % der förderfähigen Kosten; für KMU in bestimmten Förderaufrufen bis zu ca. 75 %; in Ausnahmefällen bis zu 100 % (z. B. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen)

Förderbetrag je Projekt: Abhängig vom jeweiligen EU-Förderaufruf; keine einheitliche Obergrenze

Weitere Informationen:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/digitales-europa.html

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Förderprogramm: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – bundesweites technologie- und branchenoffenes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Stärkung der Innovationskraft mittelständischer Unternehmen in Deutschland.

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Deutschland; Forschungseinrichtungen können im Rahmen von Kooperationsprojekten mit KMU teilnehmen.

Geförderte Maßnahmen: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen; Durchführbarkeitsstudien, Innovationsnetzwerke und Leistungen zur Markteinführung können ebenfalls gefördert werden.

Gesamtbudget: Keine einheitliche Gesamtsumme auf der Informationsseite angegeben (jährliche Förderaufrufe mit individuellen Budgets).

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu projektbezogenen Forschungs- und Entwicklungskosten.

Fördersatz: Die Zuschusshöhe variiert je nach Projektform:

  • Einzelprojekte: üblicherweise ca. 25–45 % der förderfähigen Kosten

  • Kooperationsprojekte: ca. 30–55 %

  • Innovationsnetzwerke: (erste Phasen höherer Satz; sinkend über Projektlaufzeit)

  • Durchführbarkeitsstudien: ca. 50–70 %

  • Leistungen zur Markteinführung: ca. 50 %
    (abhängig von Projektform und Unternehmensgröße)

Förderbetrag je Projekt: Maximale förderfähige Kosten variieren nach Projektform (Beispiele aus Richtlinie):

  • Einzelprojekte: bis ca. 690.000 € und 560.000 € (Kooperation je Unternehmen)

  • Kooperationsprojekte: bis ca. 2,3 Mio. € (Gesamtprojekt)

  • Innovationsnetzwerke: bis ca. 420.000–520.000 €

  • Durchführbarkeitsstudien: bis ca. 100.000 €
    (abhängig von Projektform und Vorgaben)

Weitere Bedingungen: Antragstellung erfolgt vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland.

Link zur Quelle: https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Infothek/UeberZIM/ueber-zim.html

Digitale Technologien | Förderprogramm

Förderprogramm: Entwicklung digitaler Technologien (2022–2026) – Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Stärkung digitaler Spitzentechnologien in Deutschland.

Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände mit Sitz in Deutschland; KMU werden ausdrücklich ermutigt, Anträge zu stellen.

Geförderte Maßnahmen: Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien, darunter z. B. künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit, Kommunikationstechnologien (5G/6G), Quantencomputing, Daten-/Cloud-Technologien und digitale Zwillinge; Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter werden meist adressiert.

Gesamtbudget: Die Bekanntmachung enthält keine einheitliche Gesamtsumme für das Programm; es werden mehrere thematische Förderaufrufe mit eigenen Budgets veröffentlicht.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu projektbezogenen Forschung- und Entwicklungskosten.

Fördersatz: Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu ca. 50 % der förderfähigen Kosten (je nach Marktnähe des Projekts).
Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
KMU-Bonusregelungen können ggf. zu einer höheren Quote führen.

Förderbetrag je Projekt: Abhängig vom jeweiligen Förderaufruf und der Projektgröße; keine einheitliche Obergrenze im Programmtext.

Weitere Bedingungen: Vorhaben dürfen vor Förderbeginn noch nicht umgesetzt worden sein und müssen in Deutschland mit deutlicher Wertschöpfung durchgeführt werden.

Link zur Quelle: https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/Foerderaufrufe/Foerderprogramm/foerderprogramm.html

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Förderpaket 1

Förderprogramm: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Landesförderprogramm Nordrhein-Westfalen für KMU zur Digitalisierung, Innovation und digitalen Sicherheit des MWIKE (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie).

Antragsberechtigte: Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Nordrhein-Westfalen.

Geförderte Maßnahmen:

  • MID-Digitalisierung: Entwicklung und Einführung digitaler Produkte, Dienstleistungen und digitaler Produktionsverfahren.

  • MID-Digitale Sicherheit: Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit (Analysen, Schulungen, IT-Basisschutz).

  • MID-Assistent/in: Einstellung von Hochschulabsolvent:innen zur Umsetzung von Digitalisierungs-, Innovations- oder Nachhaltigkeitsprojekten im Unternehmen.

Gesamtbudget: Keine zentrale Summe auf der Portalseite ausgewiesen; die Förderung erfolgt projektbezogen im Rahmen der Teilprogramme.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse (Gutscheine bzw. Personal- bzw. Projektzuschüsse).

Fördersatz:

  • MID-Digitalisierung: in der Regel 50 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € je Projekt.

  • MID-Digitale Sicherheit: 50 % Förderquote, max. 15.000 €; Mindestfördersumme 4.000 €.

  • MID-Assistent/in: Zuschuss für zwei Jahre bis zu 48.000 € (je nach Qualifikation und Beschäftigungsverhältnis).

Förderbetrag je Projekt:

  • MID-Digitalisierung & MID-Digitale Sicherheit: bis 15.000 € pro Vorhaben.

  • MID-Assistent/in: bis 48.000 € für eine zweijährige Beschäftigung.

Weitere Bedingungen: Anträge werden vollständig digital über die jeweiligen Förderportale abgewickelt; für MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit erfolgt dies über ein Losverfahren, für MID-Assistent/in über ein Wartesaalverfahren.

Link zum Förderportal: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/foerderportale

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Förderpaket 2

Förderprogramm: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Landesförderprogramm Nordrhein-Westfalen für KMU zur Digitalisierung, Innovation und digitalen Sicherheit des MWIKE (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie).

Antragsberechtigte: Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Nordrhein-Westfalen.

Geförderte Maßnahmen:

  • MID-Digitalisierung: Entwicklung und Einführung digitaler Produkte, Dienstleistungen und digitaler Produktionsverfahren.

  • MID-Digitale Sicherheit: Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit (Analysen, Schulungen, IT-Basisschutz).

  • MID-Assistent/in: Einstellung von Hochschulabsolvent:innen zur Umsetzung von Digitalisierungs-, Innovations- oder Nachhaltigkeitsprojekten im Unternehmen.

Gesamtbudget: Keine zentrale Summe auf der Portalseite ausgewiesen; die Förderung erfolgt projektbezogen im Rahmen der Teilprogramme.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse (Gutscheine bzw. Personal- bzw. Projektzuschüsse).

Fördersatz:

  • MID-Digitalisierung: in der Regel 50 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € je Projekt.

  • MID-Digitale Sicherheit: 50 % Förderquote, max. 15.000 €; Mindestfördersumme 4.000 €.

  • MID-Assistent/in: Zuschuss für zwei Jahre bis zu 48.000 € (je nach Qualifikation und Beschäftigungsverhältnis).

Förderbetrag je Projekt:

  • MID-Digitalisierung & MID-Digitale Sicherheit: bis 15.000 € pro Vorhaben.

  • MID-Assistent/in: bis 48.000 € für eine zweijährige Beschäftigung.

Weitere Bedingungen: Anträge werden vollständig digital über die jeweiligen Förderportale abgewickelt; für MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit erfolgt dies über ein Losverfahren, für MID-Assistent/in über ein Wartesaalverfahren.

Link zum Förderportal: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/foerderportale

Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg

Förderprogramm: Digitalisierungsprämie Plus (Baden-Württemberg) – Landesförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Kooperation mit der L-Bank zur Unterstützung von Digitalisierungs- und IT-Investitionsvorhaben in mittelständischen Unternehmen.

Antragsberechtigte: Mittelständische Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz/Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Geförderte Maßnahmen: Investitionen in Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Digitalisierung von Produktion, Prozessen und Dienstleistungen, Verbesserung der IT-Sicherheit, damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.

Gesamtbudget: Nicht als pauschale Gesamtsumme ausgewiesen; programmbasierte Bewilligung einzelner Projekte bis zur Einstellung der Zuschussvariante.

Förderformen:

  • Zuschussvariante: direkter Zuschuss über die L-Bank (ausgelaufen zum 30.06.2025).

  • Darlehensvariante: zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss (in neue Digitalisierungsfinanzierung integriert ab 01.07.2025).

Fördersatz:

  • Zuschussvariante: rund 30 % der förderfähigen Ausgaben (bis max. etwa 3.000 € bei klassischen Projekten zwischen ~5.000 € und 15.000 €).

  • Darlehensvariante: Tilgungszuschüsse abhängig vom Projektumfang und gewählter Stufe der Digitalisierungsfinanzierung (kombiniert mit zinsverbilligtem Kredit).

Förderbetrag je Projekt:

  • Zuschussvariante: max. ~3.000 € je Vorhaben (ausgelaufen).

  • Darlehensvariante: Darlehensbeträge typischerweise zwischen ~15.000 € und 100.000 € mit Tilgungszuschuss; konkrete Obergrenzen hängen vom Kreditrahmen und Digitalisierungsfinanzierungsvorgaben ab.

Weitere Bedingungen: Die Zuschussvariante endete mit Ausschöpfung der Mittel bzw. zum 30.06.2025; ab dem 01.07.2025 wird die Förderung über die Digitalisierungsfinanzierung fortgeführt, die zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss kombiniert.

Link zur Quelle: https://www.wirtschaft-digital-bw.de/foerdermassnahmen/digitalisierungspraemie-plus

„Transfer BONUS“ (Berlin)

Förderprogramm: Transfer BONUS – Förderung von Technologie- und Wissenstransfer für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin

Antragsberechtigte: Technologieorientierte KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin; auch nicht-technologieorientierte KMU mit ausgeprägtem Technologiebezug und Unternehmen der sozialen Ökonomie können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Geförderte Maßnahmen: Zuschüsse zur Zusammenarbeit zwischen KMU und öffentlich finanzierten Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen aus Berlin/Brandenburg zur angewandten Forschung und Entwicklung, inklusive Technologie- und Wissenstransfer, Design- oder Gamification-Transfer.

Gesamtbudget: Es wird kein einheitliches Gesamtbudget ausgewiesen; förderfähige Projekte werden einzeln bewilligt.

Förderformen: Nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu Ausgaben für externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen von Transferprojekten.

Fördersatz:

  • Einstiegsvariante: bis 100 %, max. 7.500 € (für erste Kooperation).

  • Standardvariante: bis 70 %, max. 15.000 €.

  • Standardvariante Digitalisierung: bis 70 %, max. 45.000 €.

Förderbetrag je Projekt: Je nach Variante max. 7.500 €, 15.000 € oder 45.000 €; Standardvariante mehrmals in bis zu drei Jahren möglich, Digitalisierungsversion einmalig.

Weitere Bedingungen: Projekt muss technologisch umsetzbar sein, vor Bewilligung beantragt werden und in Berlin durchgeführt werden; Kooperation mit einer Forschungseinrichtung ist Voraussetzung.

Link zur Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/transfer-bonus.html

Digitalbonus Bayern

Förderprogramm: Digitalbonus Bayern – Förderprogramm des Freistaats Bayern zur Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Digitalisierung und Verbesserung der IT-Sicherheit (Laufzeit bis 31.12.2027).

Antragsberechtigte: Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern, weniger als 50 Mitarbeitende und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme; bestimmte Branchen und Unternehmensformen sind ausgeschlossen (z. B. Freie Berufe, Krankenhäuser, nicht wirtschaftlich tätige Organisationen).

Geförderte Maßnahmen:

  • Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen sowie Migration/Portierung von IT-Systemen, insbesondere mit Robotik, KI, digitalen Zwillingen und Simulationstechniken.

  • IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheitsprozesse im Unternehmen.
    Gefördert werden u. a. Leistungen externer Anbieter, IKT-Software, Roboter-Hardware (Digitalisierung) und IKT-Hardware (IT-Sicherheit).

Gesamtbudget: Nicht pauschal ausgewiesen; Anträge werden einzeln bewilligt im Programmzeitraum bis Ende 2027.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu förderfähigen Projektkosten.

Fördersatz: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für beide Varianten (Standard und Plus).

Förderbetrag je Projekt:

  • Digitalbonus Standard: Zuschuss bis zu 7.500 € pro Förderbereich.

  • Digitalbonus Plus: Zuschuss bis zu 30.000 € pro Förderbereich für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt (einmalig im Programmzeitraum).

Weitere Bedingungen: Maßnahmen dürfen vor Antragstellung nicht begonnen worden sein; Mindestausgaben in der Regel 4.000 €; Antragstellung über zuständige Bezirksregierung online (ELSTER-Unternehmenskonto seit Mai 2025 erforderlich).

Link zur Quelle: https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/

Brandenburgischer Innovationsgutschein – Digital“ (BIG-Digital)

Förderprogramm: Brandenburgischer Innovationsgutschein – Digital (BIG-Digital) – Landesförderung zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg.

Antragsberechtigte: KMU der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.

Geförderte Maßnahmen:

  • Beratungsprojekte zur Analyse digitaler Potenziale und Entwicklung digitaler Lösungen.

  • Implementierungsprojekte zur Einführung oder Verbesserung digitaler Organisationsmethoden und Prozesse.

  • Schulungsprojekte zur Qualifizierung von Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten.

Gesamtbudget: Keine zentrale Gesamtmittelangabe auf der Richtlinienseite; einzelne Projekte werden einzeln bewilligt.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse / Anteilsfinanzierung (Anteilfinanzierung).

Fördersatz: Typischer Höchstsatz bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderbetrag je Projekt: Beispielhafte Obergrenzen:

  • Beratung: bis ca. 50.000 €.

  • Implementierung: bis ca. 250.000 €.

  • Schulung: bis ca. 50.000 €.
    (Projektlaufzeiten variieren je Modul; Summen sind Richtwerte aus öffentlichen Programminformationen.)

Weitere Bedingungen:

  • Projekte dürfen nicht vor Antragstellung begonnen werden.

  • Fachliche Beratung (z. B. über WFBB/ILB) vor Antragseinreichung empfohlen/erforderlich.

  • Ergebnisse müssen dem Unternehmen in Brandenburg zugutekommen.

Link zur Quelle: https://www.foerderung-brandenburg.de/foerderrichtlinie-big-digitalisierung/

Beratungsförderungsprogramms zu Digitalisierung und Arbeit 4.0“ in Bremen

Förderprogramm: Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 (Land Bremen) – Zuschussförderung für externe Beratungsleistungen zur digitalen Transformation und modernen Arbeitsorganisation.

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in der Freien Hansestadt Bremen bzw. Bremerhaven.

Geförderte Maßnahmen: Externe Beratungsleistungen zu Digitalisierung, Industrie 4.0, Big Data, digitalen Geschäftsmodellen, Prozess- und Organisationsentwicklung, IT-Sicherheits-/Cloud-Konzepten sowie Arbeit 4.0-Strategien.

Gesamtbudget: Projektbezogene Bewilligung; kein pauschales Gesamtprogrammvolumen ausgewiesen.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu externen Beratungskosten.

Fördersatz: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Beratungskosten.

Förderbetrag je Projekt: Maximal 5.000 € pro Projekt.

Weitere Bedingungen: Antrag ist vor Beauftragung der Beratung einzureichen; Beratungsleistungen müssen von qualifizierten Digitalisierungsexperten erbracht werden.

Link zur Quelle: https://www.bremen-innovativ.de/digitalisierung/beratungsfoerderungsprogramm-zu-digitalisierung-und-arbeit-4-0/

Wirtschaftsförderung Bremen

Förderprogramm / Service: Förderangebote und wirtschaftliche Unterstützungsprogramme der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH – zentrale Anlaufstelle für Unternehmen im Land Bremen zur Beratung, Finanzierung, Förderung und betrieblichen Entwicklung.

Antragsberechtigte: Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen bzw. Bremerhaven (KMU-Schwerpunkt, Start-ups, Gründende, Investoren).

Geförderte Maßnahmen / Leistungen:

  • Existenzgründungs-Programme: Coaching, Qualifizierung, Netzwerk- und Finanzierungsberatung über das STARTHAUS Bremen/Bremerhaven.

  • Fördermittel-Beratung: Vermittlung und Unterstützung bei Förderklärung, Antragsberatung und Projektumsetzung (inkl. Kooperationen mit der Bremer Aufbau-Bank (BAB)).

  • Crowdfunding & Finanzierung: Begleitung zu Crowdfunding-Optionen und Finanzierungspartnern im Rahmen von Start-up-Programmen.

  • Digitalisierungs- und Beratungsangebote: Hinweise zu Programmen und Partnernetzwerken für Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben.

  • Netzwerke & Veranstaltungen: Förderung von Kooperationen, Netzwerken, Netzwerk-Events und sonstigen unternehmerischen Aktivitäten.

Förderformen: Zuschüsse, Kredite, Beratungszuschüsse, Coaching-Programme, Finanzierungshilfen, Beteiligungskapital – überwiegend über Partnerinstitutionen (z. B. BAB, Bundes-/Landesprogramme).

Fördersatz / Förderbetrag: Wechselnd je nach Programm/Partnerinstitution (z. B. Zuschussquoten, Kreditkonditionen, Coaching-Zuschüsse); Obergrenzen sind nicht zentral auf der WFB-Seite ausgewiesen.

Hinweise zur Beantragung:

  • Beratung und Projektklärung erfolgen i. d. R. vor Antragstellung über WFB-Berater oder Partner (z. B. BAB).

  • Viele Förder- und Finanzierungsangebote setzen Antragstellung vor Maßnahmenbeginn voraus.

Weitere Unterstützungsangebote: Standort- und Immobilienberatung, Gewerbeflächenvermittlung, Fachkräfte- und Personalservices, Internationalisierungs- und Außenwirtschaftsberatung.

Link zur Quelle / Überblick: https://www.wfb-bremen.de/de/page/beratung-und-foerderung/foerderprogramme-fuer-bremen

Unternehmensdigitalisierung in Hessen

Förderprogramm: Digitalisierungs- und Unternehmensförderung Hessen – staatliche Unterstützungsangebote für KMU, Freie Berufe und Selbständige auf dem Weg der Digitalisierung im Land Hessen.

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe und Selbständige mit Betriebsstätte in Hessen.

Geförderte Maßnahmen:

  • Digi-Beratung: Bezuschussung externer Digitalisierungs- und Geschäftsprozessberatungen zur Analyse, Optimierung und Planerstellung.

  • Digi-Zuschuss: Zuschuss zu Investitionen in neue digitale Systeme und zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software, Dienstleistungen).

  • Distr@l: Förderung digitaler Innovations- und Transferprojekte mit hohem Wachstumspotenzial (anwendungsbezogene Digitalisierung).

  • Digi-Check: Online-Reifegradtest zur digitalen Selbstbewertung und Förderempfehlung (instrumentell zur Förderung).

Gesamtbudget: Keine pauschale Gesamtmittelangabe; Förderungen werden projektbezogen über verschiedene Bausteine vergeben.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse und Beratungsförderungen; teilweise Zufalls- oder Auswahlverfahren bei der Vergabe (insbesondere Digi-Zuschuss).

Fördersatz / Förderbetrag:

  • Digi-Beratung: Zuschuss i. d. R. bis zu 50 % der Beratungskosten, max. je Tagewerk (Beispiele: bis 400 € pro Tagewerk).

  • Digi-Zuschuss: Bis zu 50 % der förderfähigen Investitionen, max. 10.000 € je Projekt (bei zuwendungsfähigen Sachausgaben ab Mindestbetrag).

  • Distr@l: Förderquoten und Beträge variieren je nach Förderlinie (z. B. Machbarkeitsstudien, Produkt- oder Prozessinnovation, Wissens-/Transfer- oder Wachstumsprojekte).

Förderbetrag je Projekt:

  • Digi-Zuschuss: max. 10.000 € pro Unternehmen/Projekt.

  • Digi-Beratung: abhängig vom Beratungsumfang und der Tagewerkequotierung (Zuschuss je Tagewerk).

  • Distr@l: Betrag je Förderlinie abhängig von Projekttyp und Förderkonditionen.

Weitere Bedingungen:

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über zuständige Förderstellen (z. B. WIBank für Digi-Zuschuss, RKW Hessen für Digi-Beratung).

  • Förderprogramme können über Zufalls- oder Auswahlverfahren („Call“) laufen, insbesondere beim Digi-Zuschuss.

Link zur Quelle: https://digitales.hessen.de/Foerderprogramme/Unternehmensfoerderungen

Förderung in Schleswig-Holstein

Förderprogramm: Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (Schleswig-Holstein) – Zuwendungen zur Unterstützung niedrigschwelliger Digitalisierungs- und IT-Sicherheits-Vorhaben für kleine Unternehmen.

Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, i. d. R. gemäß EU-KMU-Definition (weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Bilanz ≤ 10 Mio. €).

Geförderte Maßnahmen:

  • Modul Beratung: Externe Beratungsleistungen zur Analyse betrieblicher Abläufe, Entwicklung digitaler Lösungen und Handlungsempfehlungen (Prozesse, Geschäftsmodelle, Produkte, IT-Sicherheit).

  • Modul Umsetzung: Implementierung der im Beratungsbericht ermittelten Digitalisierungsmaßnahmen, inkl. Hard-/Software-Investitionen und Mitarbeiterschulungen.

Gesamtbudget: Keine pauschale Gesamtmittelangabe; Projekte werden einzeln im Rahmen des LPW 2021 bewilligt.

Förderformen: Nicht-rückzahlbare Zuschüsse (anteilige Finanzierung).

Fördersatz:

  • Modul Beratung: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000 €.

  • Modul Umsetzung: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 200.000 €.

Förderbetrag je Projekt:

  • Modul Beratung: Mindestfördersumme im Antrag ca. 2.500 € (Beraterkosten), max. 20.000 € Zuschuss.

  • Modul Umsetzung: Mindestprojektkosten ca. 10.000 €, max. 200.000 € Zuschuss.

Weitere Bedingungen:

  • Antrag ist vor Maßnahmenbeginn einzureichen.

  • Modul Umsetzung setzt i. d. R. den Abschluss des Moduls Beratung voraus (Ausnahme: geförderte go-digital-Beratung innerhalb der letzten 18 Monate).

  • Geförderte Hard- und Software muss im Unternehmen in Schleswig-Holstein eingesetzt werden.

Link zur Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27-digitalisierungsmassnahmen-ku.html

Digitalisierung Zuschuss EFRE (Sachsen)

Förderprogramm: Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027 – Zuschussförderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Unterstützung von Digitalisierungsprojekten im Freistaat Sachsen.

Antragsberechtigte: Gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Geförderte Maßnahmen:

  • Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung von Digitalisierungsprojekten

  • Anschaffung notwendiger Hard- und Software

  • Einführung digitaler Lösungen einschließlich Mitarbeiterschulungen
    Gefördert werden sowohl Heranführungs- als auch komplexe Transformationsprojekte.

Gesamtbudget: Keine einheitliche Gesamtsumme ausgewiesen; Förderung wird projektbezogen im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021–2027 bewilligt.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse (anteilige Finanzierung).

Fördersatz:

  • Heranführungsprojekte (Kleinstunternehmen): bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. direkte Ausgaben 10.000 €)

  • Transformationsprojekte:

    • Kleinstunternehmen & kleine Unternehmen: bis zu 50 % (max. direkte Ausgaben 60.000 €)

    • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 % (max. direkte Ausgaben 100.000 €)

  • Tarifbonus: Zuschuss kann um +10 % erhöht werden, wenn tarifgebunden oder tarifgleiche Vergütung gezahlt wird.

Förderbetrag je Projekt:

  • Mindestförderfähige Ausgaben: 5.000 €

  • Maximale förderfähige direkte Ausgaben: 10.000 € bis 100.000 € je nach Projektart und Unternehmensgröße

Weitere Bedingungen: Antrag muss vor Maßnahmenbeginn über das SAB-Förderportal gestellt werden; Projektlaufzeit in der Regel max. 12 Monate.

Link zur Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/digitalisierung-zuschuss-efre.html

„DigitalInvest KMU“ (Saarland)

Förderprogramm: DigitalInvest KMU – Saarländisches Förderprogramm zur Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit dem Ziel, digitale Technologien, Prozesse und Geschäftsmodelle im Unternehmen zu stärken und auszubauen.

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handels und des Handwerks.

Geförderte Maßnahmen: Investitionen in Hard- und Software, digitale Systeme und Anwendungen zur Optimierung digitaler Geschäftsprozesse, Einführung neuer digitaler Technologien sowie Weiterbildung von Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Digitalisierung; Maßnahmen mit hohem Innovationsgehalt und Transformationscharakter im Plus-Förderpfad.

Gesamtbudget: Jährlich stehen im Rahmen des Mittelstandspakets der Landesregierung des Saarlandes Mittel bereit (u. a. ca. 1,5 Mio. € pro Jahr bis 2028).

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Fördersatz:

  • Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende): bis 50 % der förderfähigen Ausgaben

  • Mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende): bis 30 % der förderfähigen Ausgaben

Förderbetrag je Projekt:

  • Basis-Förderung: maximal 12.500 €

  • Plus-Förderung: maximal 20.000 €

Weitere Bedingungen:

  • Maßnahmen dürfen vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.

  • Basis- und Plus-Förderung können nicht für dasselbe Projekt kombiniert werden; mehrere Projekte sind getrennt förderfähig.

  • Antragstellung erfolgt ausschließlich über das landeseigene Fördermittelportal nFMI.

Link zur Quelle: https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/digitalisierung/digitalisierung-wirtschaft/digitalinvest/digitalinvest

„BITT – Technologieberatung“ (Rheinland-Pfalz)

Förderprogramm: BITT – Technologieberatung (Rheinland-Pfalz) – Zuschussförderung für technologieorientierte Beratungsleistungen zur Digitalisierung, Innovation und Prozessoptimierung.

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Geförderte Maßnahmen: Externe technologieorientierte Beratungen, z. B. zu Digitalisierungs- und Innovationsthemen, Aufbau von Qualitäts- oder Innovationsmanagementsystemen, Begutachtung technologieorientierter Vorhaben sowie Inanspruchnahme von Informations- und Datenbankrecherchen.

Gesamtbudget: Projektbezogene Bewilligungen im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel; kein pauschales Gesamtbudget ausgewiesen.

Förderformen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu externen Beratungskosten über Zuwendungen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Fördersatz: In der Regel 50 % der förderfähigen Beratungskosten, bis zu max. 500 € pro Tagewerk (mind. 8 Beratungsstunden). Für Datenbankrecherchen / Inanspruchnahme Informationsstellen max. 250 € pro Fall. Förderung bis zu 15 Tagewerke bzw. 15 Recherchen pro Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.

Förderbetrag je Projekt: Max. Zuschuss je Tagewerk 500 € (Beratung) bzw. 250 € (Datenbank-/Informationsrecherche); insgesamt bis zu 15 förderfähige Tagewerke/Leistungen je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.

Weitere Bedingungen: Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden und wird über zuständige Handwerkskammer oder IHK sowie die ISB abgewickelt (Kammer gibt Förderempfehlung). Projekte müssen in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte durchgeführt werden.

Link zur Quelle: https://transformationsagentur.rlp.de/foerderdatenbank/fuer-betriebe/bitt-technologieberatung

Sachsen-Anhalt Digital 2030 – Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Aktuell ausgeschöpft und ein weitere Förderprogramm wird bald veröffentlich

Häufig gestellte Fragen

Wie wir bei Fördermitteln helfen

Welche Förderprogramme passen zu meinem Vorhaben?

Wir machen einen strukturierten Fördermittel-Check (Bund/Land/EU), gleichen dein Vorhaben mit Programmzielen und formalen Kriterien ab und priorisieren die 1–3 sinnvollsten Optionen. Bei EU-Programmen berücksichtigen wir dabei, dass jeder Call eigene Anforderungen und Prozessschritte hat.

Prüft ihr, ob wir antragsberechtigt sind?

Ja. Wir prüfen u. a. Unternehmensgröße (KMU-Kriterien), Sitz/Betriebsstätte, Branche, Beihilferegeln sowie projektbezogene Mindest-/Maximalwerte und formale Ausschlüsse – bevor du Zeit in die Antragserstellung investierst.

Erstellt ihr die Antragsunterlagen?

Wir unterstützen bei Projektbeschreibung, Kosten-/Finanzierungsplan, Angeboten/Leistungsbeschreibungen, Konsortialanteilen (falls Verbund), sowie allen typischen Anlagen und Nachweisen – inklusive Plausibilitätscheck auf Konsistenz.

Unterstützt ihr bei der Projektdefinition und Förderlogik?

Ja. Wir schärfen Zielbild, Nutzen, Arbeitspakete, Zeitplan, Meilensteine, Risiken und Verwertung (wirtschaftlich/organisatorisch/technisch) und übersetzen das in die Sprache des jeweiligen Fördergebers.

Übernehmt ihr auch die Einreichung in Portalen?

Wir begleiten die Portalprozesse (z. B. EU Funding & Tenders, nationale Landes-/Bundesportale) und sorgen dafür, dass formale Anforderungen, Upload-Formate und Pflichtfelder vollständig sind.

Was ist mit „Vorhabensbeginn“ – worauf müssen wir achten?

Ganz wichtig: In vielen Förderprogrammen muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden; ein zu früher Start kann förderschädlich sein. Als Vorhabensbeginn gilt häufig bereits der Abschluss von Liefer-/Leistungsverträgen.

Wie lange dauert ein Förderverfahren typischerweise?

Das ist programmabhängig. Bei EU-Calls erfolgt nach Einreichung eine formale/inhaltliche Bewertung; die EU weist darauf hin, dass Evaluationen je nach Programm bis zu mehreren Monaten dauern können (oft „bis zu fünf Monate“ als Orientierung).

Könnt ihr Partner für Verbund-/Kooperationsprojekte finden?

Ja. Wir unterstützen bei Partnerprofilen, Rollen & Arbeitsteilung, Konsortiallogik (KMU/Forschung/öffentliche Stellen) sowie bei Abstimmung von Budgets und Verantwortlichkeiten.

Begleitet ihr auch nach Bewilligung?

Ja. Wir unterstützen bei Projektstart-Compliance, Änderungsanträgen, Mittelabrufen sowie bei Verwendungsnachweis/Reporting und dem Nachweis der Zielerreichung.

Übernehmt ihr eine Förderzusage-Garantie?

Nein. Die Entscheidung liegt immer beim Fördergeber. Wir erhöhen jedoch die Qualität und Passgenauigkeit (Förderlogik, Unterlagen, formale Korrektheit) und reduzieren typische Ablehnungsgründe.

Wie arbeitet ihr preislich?

Wir bieten den Fördercheck kostenlos an, dabei untersuchen anhand ihres Unternhemenprofil und Vorhaben welche Förderungen sinn machen.